als eine langfristige und intensive sozialtherapeutische Betreuung von mindestens 2 bis 3 Jahren Aufenthalt in der Einrichtung verbunden mit einer sinnvollen Tages- und Freizeitstruktur
Durch eine langfristige und intensive sozialtherapeutische Betreuung von mindestens 2 bis 3 Jahren Aufenthalt in der Einrichtung (bei Erfordernis auch länger), verbunden mit einer sinnvollen Tages- und Freizeitstruktur, soll eine Persönlichkeitsstabilisierung erreicht werden. Diese soll es dem Bewohner ermöglichen, wieder einen Platz in der Gesellschaft zu finden.
Die Behandlungsangebote sollen ein Leben in Abstinenz möglich machen. Hierbei wird neben dem Verzicht auf Alkohol und illegale Drogen auch auf Reduktion von anderen suchtfördernden Substanzen, wie Tabak und Kaffee hingewirkt.
Im Vordergrund stehen das Zusammenleben in der Gemeinschaft und die Beschäftigungstherapie zur Förderung der eigenen individuellen sozialen Stabilität.
Bei Bewohnern, denen es aufgrund ihrer Beeinträchtigungen nicht möglich ist, selbständig zu wohnen und regulär zu arbeiten, liegt der Schwerpunkt ergänzend zur Abstinenz in Existenzsicherung und Überleitung in eine andere betreute Wohnform.
Zunehmend bieten wir im Haus II der Friedensstraße 35b älter gewordenen Bewohnern ein dauerhaftes Zuhause (außer bei schwerer Pflegebedürftigkeit).
Die differenzierte Zielstellung für jeden einzelnen Bewohner wird somit durch die interne Vernetzung der verschiedenen Wohnbereiche und der an die Kerneinheit angegliederten Außenwohngruppe einerseits, und durch externe Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten andererseits zu erreichen versucht.
In unserer Konzeption (PDF) finden Sie detaillierte Informationen über die Zielsetzungen und den Ablauf der Sozialtherapie in unserer Einrichtung.
Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Bereitschaft zu einem suchtmittelfreien Leben im Rahmen einer geschützten Gemeinschaft und der Annahme eines strukturierten Tagesablaufes. Dies schließt neben der Abstinenz von Alkohol auch den Verzicht von illegalen Drogen, nicht ärztlich verordneten Medikamenten sowie die Einschränkung des Tabakkonsums und suchtfördernden Substanzen ein.
Eine unmittelbare vorausgehende stationäre qualifizierte Entzugsbehandlung wird in den meisten Fällen erforderlich sein.
Kirchenzugehörigkeit ist keine Bedingung.
Gegen eine Aufnahme sprechen:
lebensbedrohliche Erkrankungen, die einer intensiven medizinischen Betreuung bedürfen
Schwerstpflegebedürftigkeit
starke Fremd- und Eigengefährdung
im Vordergrund stehende Psychose
Nach schriftlicher oder telefonischer Bewerbung wird ein Vorstellungsgespräch vereinbart.
Bei diesem persönlichen Gespräch hat der Bewerber die Gelegenheit, sich einen Eindruck von unserer Einrichtung zu verschaffen. Wir haben unsererseits die Möglichkeit, den Bewerber kennenzulernen. Ebenso werden dem Bewerber die Regeln und Abläufe unserer Einrichtung erklärt und gezeigt. Dies beinhaltet Informationen über den Tagesablauf, den Therapieplan sowie die Alkohol- und Suchtmittelabstienz.
Nach einer zu vereinbarenden Bedenkzeit soll der Bewerber seine Entscheidung mitteilen.
In dieser Zeit wird auch von uns geprüft, ob unser sozialtherapeutisches Wohnen die geeignete Betreuungsform für den Bewerber ist.
Kommt es zu einer gegenseitigen Aufnahmezusage, wird die Kostenübernahme über die entsendende Stelle beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (gegebenenfalls einem anderen Kostenträger, s.o.) beantragt.
Dem Antrag beizufügen sind Sozialbericht, Arztbericht, amtsärztliches Gutachten, Freiwilligkeitserklärung, Sozialhilfeantrag, Einkommens- und Vermögensbescheinigungen.
Möglichst zeitnah vor Aufnahme empfehlen wir eine grundlegende stationäre medizinische (psychiatrische/neurologische sowie internistische) Diagnostik und Therapie der Alkoholfolge- und Begleiterkrankungen.
Aufnahmeablauf als Schema
Die Kostenübernahme für den Betreuungssatz erfolgt in der Regel durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) in Leipzig im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte gemäss Teil 2 des SGB IX oder durch einen anderen Kostenträger. Gemäß der gesetzlichen Regelungen zur Eingliederungshilfe ist die Kostenübernahme durch den KSV Sachsen nachrangig. Ob für die Betreuungskosten ein anderer Kostenträger eintreten oder ggf. noch vorhandenes Vermögen eingebracht werden muss, wird während des Aufnahmeprozesses abgeklärt.
Die Leistungs- und Vergütungvereinbarung mit dem KSV Sachsen wird auf der Grundlage des § 125 SGB IX geschlossen.
Soll eine Aufnahme aus anderen Bundesländern erfolgen, ist von dem dortigen überörtlichen Träger der Sozialhilfe die Kostenzusage einzuholen.
Willkommen in unserer Wohnstätte für suchtkranke Männer. Wir bieten einen geschützten Raum für ein suchtmittelfreies Leben und fördern soziale Fähigkeiten sowie ganzheitliche Gesundung.
Willkommen in unserer neuen Wohnstätte in Olbersdorf für junge chronisch mehrfachgeschädigte Abhängigkeitskranke. Wir bieten 18 Männern im Alter von 18 bis 35 Jahren eine umfassende sozialtherapeutische Betreuung mit vielfältigen Aktivitäten zur Unterstützung ihrer Genesung.